TEILNAH­MEINFOS & -BEDINGUNGEN

Deutscher Anwaltstag 2024

 

 

 

 

Anmeldung

Ausschließlich online, direkt hier auf dieser Seite >>> ZUR ANMELDUNG

 

Eintritt zu den Online-Seminaren und Präsenz­ver­an­stal­tungen

Zutritt zu den Online-Seminaren     

Das Betreten der virtuellen Räume ist bei Online-Seminaren nach vorheriger Anmeldung ausschließlich mit persön­lichen Login-Daten jeweils 15 Minuten vor Veranstal­tungs­beginn möglich. Ihre Login-Daten senden wir Ihnen automatisch am Tag vor Beginn des Online-Seminars per E-Mail zu. Eine Anmeldung zu den einzelnen Online-Seminaren ist bis max. 24 h vorher möglich.

Eintritt zu den Präsenz­ver­an­stal­tungen   

Die Eintrittskarte zu den einzelnen Präsenz­ver­an­stal­tungen ist Ihr Namens­schild. Bitte zeigen Sie es an den Eingängen zu den einzelnen Veranstal­tungen vor.

Ca. 14 Tage vor Veranstal­tungs­beginn erhalten Sie von uns eine gesonderte E-Mail, in der wir Ihnen Ihren persön­lichen QR-Code für den Ausdruck Ihres Namens­schildes vor Ort in der Stadthalle Bielefeld übermitteln. Dieses Namens­schild ist Ihre Eintrittskarte zu den von Ihnen gebuchten Veranstal­tungen.

 

Fotos/Aufnahmen

Fotos

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Veranstaltung Foto- und Videoauf­nahmen gemacht werden, die gegebe­nenfalls in den DAV-Medien veröffentlicht werden.

Aufzeichnung der Veranstal­tungen des Deutschen Anwaltstags 2024

Mit Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufzeichnung der Veranstal­tungen im Rahmen des Deutschen Anwaltstags 2024 einver­standen. Der Deutsche Anwalt­verein wird die Aufzeich­nungen via elektro­nischen Medien für interes­sierte Kolleginnen und Kollegen (z. B. zu Fortbil­dungs­zwecken) und für Dokumen­ta­ti­ons­zwecke (z. B. Archiv) nutzen bzw. zur Verfügung stellen. Die Aufnahmen werden ggf. in Sozialen Medien (z. B. Facebook, Twitter) verbreitet. Die mögliche Nutzung der Aufnahmen umfasst sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Veränderung der Aufnahmen.

Die Aufzeichnung erfolgt auf Grundlage der Teilnah­me­ver­ein­barung, die Sie mit Ihrer Teilnahme an dem Deutschen Anwaltstag 2024 mit uns abschließen; datenschutz­rechtliche Erlaub­nis­grundlage ist deshalb Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

Die Aufzeich­nungen betreffen sowohl Onlinever­an­stal­tungen (digital) mit und ohne Ton- und Kamera­nutzung der Teilneh­menden sowie bei Hybrid­ver­an­stal­tungen (Präsenz) auch die Kamera­über­tragung der Teilneh­menden im Saal bzw. bei Fragestel­lungen vom Mikrofon aus.

Sie können innerhalb Ihrer Teilnahme an den Veranstal­tungen (ob digital oder Präsenz) jederzeit frei entscheiden, ob Sie sich per Handmeldung, Chat, Audio und/oder Video aktiv beteiligen.
Der Chatbereich, Wort- und Bildbeiträge bleiben bestehen und sind beim Abspielen der Aufzeich­nungen sichtbar.

 

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied werden und die ermäßigte Teilnah­me­gebühr in Anspruch nehmen? Hier finden Sie ein entspre­chendes Formular, das Sie uns bitte parallel zu Ihrer Online-Anmeldung zusenden.

Falls der Beitritt zu Ihrem örtlichen Anwalt­verein/zum FORUM Junge Anwalt­schaft mit der Anmeldung zum Deutschen Anwaltstag 2024 erfolgt, wird bereits die ermäßigte Teilnah­me­gebühr in Rechnung gestellt. Für weitere Auskünfte bezüglich der Mitglied­schaften wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Anwalt­verein oder an den Deutschen Anwalt­verein, Tel.: 030 726152-0.

 

Referendar:innen

Sie sollten für die Teilnahme am Deutschen Anwaltstag 2024 Sonder­urlaub beantragen. Sprechen Sie Ihren Dienst­herren darauf an.

 

Stornie­rungen

Stornierung durch die Teilnehmer:innen:
Bitte senden Sie uns Ihre Stornierung schriftlich. Stornie­rungen bis zum 22. Mai 2024 sind kostenfrei. Bei späteren Stornie­rungen ist eine Rückerstattung aller Gebühren ausgeschlossen.

Stornierung durch den Veranstalter:
Der Deutsche Anwalt­verein behält sich vor, die Veranstaltung aus vom Deutschen Anwalt­verein nicht zu vertre­tenden Gründen, z. B. wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilneh­merzahl oder aus sonstigen wichtigen, vom Deutschen Anwalt­verein nicht zu vertre­tenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der überwie­genden Zahl der Referent:innen ohne Ersatz­mög­lichkeit, höhere Gewalt) abzusagen. Hierüber werden Sie unter den in Ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten umgehend benach­richtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnah­me­entgelt zurück­er­stattet. Weiter­gehende Haftungs- und Schaden­er­satz­an­sprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs­sigkeit seitens des Deutschen Anwalt­vereins vorliegt, ausgeschlossen.

 

Tagungs­counter

Der Tagungs­counter in der Stadthalle Bielefeld ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mittwoch, 5. Juni 2024: 12.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 6. Juni 2024: 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 7. Juni 2024: 8.00 – 18.00 Uhr

 

Teilnah­me­be­schei­ni­gungen

Die im Fachprogramm gesondert gekenn­zeichneten Veranstal­tungen sind für die Fortbil­dungs­be­schei­nigung des DAV bzw. für die Pflicht­fort­bildung nach § 15 FAO grundsätzlich geeignet. Letztendlich bleibt die Entscheidung über die FAO-Anerkennung den jeweiligen Kammern vorbehalten.

Teilnah­me­be­schei­ni­gungen für Online-Seminare   

Während der Online-Seminare erfolgen unange­kündigte Anwesen­heits­kon­trollen in denen Sie Ihre Anwesenheit aktiv bestätigen müssen. Sofern Sie Ihre Anwesenheit während der Kontrollen bestätigt haben, erhalten Sie im Anschluss an den Deutschen Anwaltstag 2024 automatisch die entspre­chende Teilnah­me­be­schei­nigung per E-Mail zugesandt.

Teilnah­me­be­schei­ni­gungen für Präsenz­ver­an­stal­tungen

Wenn Sie Ihre Anwesenheit beim Betreten des Veranstal­tungs­raumes der jeweiligen Fachver­an­staltung erfassen lassen (Scan Ihres persön­lichen QR-Codes auf dem Namens­schild), erhalten Sie nach der Veranstaltung die entspre­chende Teilnah­me­be­schei­nigung automatisch per E-Mail zugesandt.